Im Laufe des Umbruchs 1989/90 kamen sie alle zurück auf die Leinwand: die "Keller-" oder "Regalfilme", die die DDR-Oberen verboten hatten
Mehr als 20 Filme des staatlichen Filmstudios der DDR wurden von der politischen Führung von der Leinwand verbannt. Die meisten von ihnen wurden im Staatlichen Filmarchiv der DDR gelagert; nicht einmal Filmwissenschaftler*innen durften sie sehen, geschweige denn das Publikum. Sie wurden Keller- oder Regalfilme genannt, mitunter auch "Kaninchenfilme", nach dem verbotenen Film "Das Kaninchen bin ich". Rund die Hälfte der Kellerfilme entstand 1965/66. In der Zeit nach dem Mauerbau 1961 hofften viele Kulturschaffende auf ein offeneres politisches Klima, wurden aber auf dem XI. Plenum des Zentralkomitees der Staatspartei SED 1965 enttäuscht: Die Partei ging beim so genannten Kahlschlag-Plenum mit kritischen künstlerischen Stimmen hart ins Gericht, kurz darauf fiel nahezu ein kompletter Film-Jahrgang der Zensur zum Opfer.
Die betroffenen Regisseure und Szenaristen waren keineswegs Dissidenten, wollten vielmehr den Sozialismus, an den sie glauben, durch aufrichtige Darstellungen der Wirklichkeit verbessern. Unsere Kollektion zeigt eine Auswahl betroffener Filme. Die meisten von ihnen wurden erst nach 1989/90 wieder aufgeführt, viele davon auf der ersten gesamtdeutschen „Berlinale“.
Mehr als 20 Filme des staatlichen Filmstudios der DDR wurden von der politischen Führung von der Leinwand verbannt. Die meisten von ihnen wurden im Staatlichen Filmarchiv der DDR gelagert; nicht einmal Filmwissenschaftler*innen durften sie sehen, geschweige denn das Publikum. Sie wurden Keller- oder Regalfilme genannt, mitunter auch "Kaninchenfilme", nach dem verbotenen Film "Das Kaninchen bin ich". Rund die Hälfte der Kellerfilme entstand 1965/66. In der Zeit nach dem Mauerbau 1961 hofften viele Kulturschaffende auf ein offeneres politisches Klima, wurden aber auf dem XI. Plenum des Zentralkomitees der Staatspartei SED 1965 enttäuscht: Die Partei ging beim so genannten Kahlschlag-Plenum mit kritischen künstlerischen Stimmen hart ins Gericht, kurz darauf fiel nahezu ein kompletter Film-Jahrgang der Zensur zum Opfer.
Die betroffenen Regisseure und Szenaristen waren keineswegs Dissidenten, wollten vielmehr den Sozialismus, an den sie glauben, durch aufrichtige Darstellungen der Wirklichkeit verbessern. Unsere Kollektion zeigt eine Auswahl betroffener Filme. Die meisten von ihnen wurden erst nach 1989/90 wieder aufgeführt, viele davon auf der ersten gesamtdeutschen „Berlinale“.
Mehr als 20 Filme des staatlichen Filmstudios der DDR wurden von der politischen Führung von der Leinwand verbannt. Die meisten von ihnen wurden im Staatlichen Filmarchiv der DDR gelagert; nicht einmal Filmwissenschaftler*innen durften sie sehen, geschweige denn das Publikum. Sie wurden Keller- oder Regalfilme genannt, mitunter auch "Kaninchenfilme", nach dem verbotenen Film "Das Kaninchen bin ich". Rund die Hälfte der Kellerfilme entstand 1965/66. In der Zeit nach dem Mauerbau 1961 hofften viele Kulturschaffende auf ein offeneres politisches Klima, wurden aber auf dem XI. Plenum des Zentralkomitees der Staatspartei SED 1965 enttäuscht: Die Partei ging beim so genannten Kahlschlag-Plenum mit kritischen künstlerischen Stimmen hart ins Gericht, kurz darauf fiel nahezu ein kompletter Film-Jahrgang der Zensur zum Opfer.
Die betroffenen Regisseure und Szenaristen waren keineswegs Dissidenten, wollten vielmehr den Sozialismus, an den sie glauben, durch aufrichtige Darstellungen der Wirklichkeit verbessern. Unsere Kollektion zeigt eine Auswahl betroffener Filme. Die meisten von ihnen wurden erst nach 1989/90 wieder aufgeführt, viele davon auf der ersten gesamtdeutschen „Berlinale“.